Die Praxis:
Wie viele Fahrstunden notwendig sind, bevor man zur Prüfung angemeldet werden kann, ist individuell sehr unterschiedlich.
Ein korrekter und verantwortungsbewusster Fahrlehrer darf seine Schüler erst zur Prüfung anmelden, wenn sie wirklich fit sind.
Außer der Grundausbildung sind mindestens 12 Sonderfahrten vorgeschrieben:
5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten.
Kl. A/B